- 31.07.2026
- RVG professionell (RVG prof.)
PKH/VKH: Gerichtskosten: Streitgenosse ohne PKH haftet gegenüber dem mit PKH nur beschränkt
Vielfach tritt in der anwaltlichen Praxis ein häufig unterschätztes Kostenrisiko auf: Bei Streitgenossenschaften mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhält nur einer PKH/VKH. Die Landeskasse nimmt dann den vermögenden Streitgenossen wegen der gesamten Gerichtskosten in Anspruch. Bei Gesamtschuldverhältnissen löst eine vollständige Inanspruchnahme des zahlungsfähigen Streitgenossen regelmäßig Ausgleichsansprüche nach § 426 BGB aus. Damit würde die prozesskostenhilfebedürftige Partei mittelbar doch belastet werden. Wie Sie in diesem Fall vorgehen, lesen Sie in RVG professionell.
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