• 05.09.2025
  • Die steuerliche Betriebsprüfung (StBp)

Außenprüfungen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Einrichtungen

Zur Sicherstellung des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten erfassungsrechtlichen Gebots der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedienen sich die Finanzbehörden u. a. des Instruments der Außenprüfung, der u. a. steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. des § 1 Abs. 1 und § 2 KStG unterliegen. Der erste Teil dieses Aufsatzes behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Einrichtungen einer Besteuerung unterliegen können.

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Die steuerliche Betriebsprüfung (StBp)
Quelle: Fundstelle:
  • StBp 2025, 288-292
Autoren:
  • Detlef Pieske-Kontny