• 02.06.2025
  • Steuer und Wirtschaft (StuW)

Die Förderung der Allgemeinheit durch private Hochschulen

Private Hochschulen spielen in der deutschen Bildungslandschaft eine immer größere Rolle. Als Ergänzung zum staatlichen Hochschulsystem leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Wissenschaft und Forschung. Da sie im Kernbereich des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts tätig sind, nehmen viele private Hochschulen die damit verbundenen Vergünstigungen in Anspruch. Allerdings ist fraglich, ob das Finanzierungsmodell der privaten Hochschulen mit den Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts vereinbar ist. Denn private Hochschulen finanzieren sich größtenteils über erhebliche Studienbeiträge, die Teile der Bevölkerung vom Studium ausschließen können. Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund aktueller BFH-Rechtsprechung und verfassungsrechtlicher Vorgaben, inwieweit dieses Finanzierungsmodell insbesondere mit dem gemeinnützigkeitsrechtlichen Gebot der Förderung der Allgemeinheit vereinbar ist. Es wird erörtert, welche Anforderungen sich daraus für den chancengleichen Zugang zu Bildungsangeboten ergeben und welchen Beitrag Studienkredite, Stipendien und andere Finanzierungshilfen hierzu leisten können. Abschließend werden die Überlegungen auf entgeltliche Weiterbildungsangebote staatlicher Hochschulen übertragen.

Weiterlesen
Für Informationen zur Verfügbarkeit des vollständigen Artikels kontaktieren Sie bitte unser juris Serviceteam unter: 0681 - 5866 4466.
Steuer und Wirtschaft (StuW)
Quelle: Fundstelle:
  • StuW 2025, 101-106
Autoren:
  • Markus Heigl