- 16.06.2026
- Versorgungswirtschaft
Die GmbH & Co. KG als Rechtsform kommunaler Beteiligung
Will sich eine Gemeinde wirtschaftlich betätigen, spricht auf den ersten Blick wenig für die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG. Im Vergleich zur GmbH wirkt diese ungleich komplizierter. Neben der GmbH & Co. KG selbst muss eine zweite Gesellschaft – die Komplementär-GmbH – gegründet werden. Ein zweiter Gesellschaftsvertrag muss entworfen werden. Die Gesellschaftsverträge der Komplementärin und der GmbH & Co. KG müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Gestaltung der Gesellschaftsverträge ist somit aufwendiger und die Anwendung der vorgesehenen Regelungen komplexer.
Die GmbH & Co. KG ist in der Praxis gleichwohl weit verbreitet und hat sich als äußerst vielseitige Rechtsform etabliert. Dieser Beitrag stellt die GmbH & Co. KG – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive vor und beleuchtet dabei insbesondere jene Aspekte, die für Gemeinden von besonderer Bedeutung sind.
Zugriff erhalten Sie mit: