- 12.09.2025
- Versicherungsrecht (VersR)
Stand und Entwicklung des Schadensrechts
Der Beitrag beschreibt die Entwicklung des Schadensrechts zwischen legislatorischer Stabilität und judikativer Dynamik. Die geringen Änderungen seit 1900 haben die gesetzgeberischen Grundentscheidungen unverändert gelassen. Die Gründe für die Stabilität des gesetzlichen Schadensrechts sind sein hoher Abstraktionsgrad und seine Lückenhaftigkeit, die der Rechtsprechung viel Raum ließen. Die richterrechtliche Prägung eröffnete Flexibilität, um die Rechtsmaterie an soziale und wirtschaftliche Veränderungen anzupassen. Der Nachteil der richterlichen Prägung ist allerdings, dass grundlegendere Änderungen ausblieben, weil sich dies nicht mit dem Rollenverständnis der Richterschaft verträgt. Im Schadensrecht zeigt sich dies etwa bei der nur impliziten Inflationsanpassung von Pauschalen, der mühsamen Bestimmung nicht bezifferbarer Schäden und einem Festhalten an traditionellen verfassungsrechtlichen Vorgaben etwa bei der Haftung für fehlerhafte vorgeburtliche Aufklärung.
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