- 28.01.2026
- Versicherungsrecht (VersR)
Versicherungs-Zweckgesellschaften nach Solvency II
Versicherungs-Zweckgesellschaften sind keine Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen. Ihr Zweck ist die Finanzierung eines übernommenen Versicherungsrisikos über den Kapitalmarkt. Diese Zweckgesellschaften bedürfen nach Solvency II einer Zulassung und unterliegen der Versicherungsaufsicht.
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