- 15.05.2025
- Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra)
Grenzen eines „politischen Wirtschaftsstrafrechts“
Wolfgang Naucke hat im Jahre 2012 für die die individuelle und politische Freiheit zerstörende Kriminalität der ökonomisch Mächtigen den (unscharfen) Begriff der „politischen Wirtschaftsstraftat“ geprägt und als Reaktion auf ökonomischen Machtmissbrauch ein machtverneinendes „politisches Wirtschaftsstrafrecht“ angemahnt. Der Beitrag befasst sich mit den Grenzen eines solchen „entgrenzten“ politischen Wirtschaftsstrafrechts anhand der tradierten strafrechtswissenschaftlichen Legitimationskriterien. Die Verfasserin stimmt Naucke zu, dass ökonomischen Akteuren systemische Schäden und damit Rechtsgutsverletzungen als individuelles Unrecht zugerechnet werden können und nicht als Systemversagen begriffen werden müssen. Hierfür stellt das Wirtschaftsstrafrecht aber schon jetzt dogmatische Instrumentarien zur Verfügung. Skepsis ist angebracht, ob ein politisches Wirtschaftsstrafrecht dem Subsidiaritätsgrundsatz und dem Ultima-Ratio-Prinzip genügen kann. Denn selbst wenn es gelänge, ein hinreichend bestimmtes, verhaltenssteuerndes und rechtsgüterschützendes politisches Wirtschaftsstrafrecht zu etablieren, wäre die Ausdehnung des Wirtschaftsstrafrechts zum Schutz persönlicher Freiheit vor ökonomischem Machtmissbrauch unzulässig, wenn gleich effektive Regulierungsmechanismen außerhalb des Strafrechts existierten.
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