• 09.09.2025
  • Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)

Die „gemeinschaftliche Berufsausübung“ – Aktueller Rechtsbegriff oder historisches Sinnbild?

Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich in Berufsausübungsgesellschaften zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Der Ausdruck „gemeinschaftliche Berufsausübung“ hat eine lange Tradition, er wurde bereits verwendet, bevor sämtliche Berufsausübungsgesellschaften als (teil)rechtsfähig angesehen und ihnen gesetzlich eigenständig Berufsrechte und -pflichten zugewiesen wurden. Der Beitrag untersucht die Funktion des Begriffs „zur gemeinschaftlichen Berufsausübung“ im berufsrechtlichen Gesellschaftsrecht nach der sog. „Großen BRAO-Reform“ im Jahr 2022 und hinterfragt zugleich den „Grundsatz des strengsten Berufsrechts“ bei interdisziplinär besetzten Berufsausübungsgesellschaften.

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Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Quelle: Fundstelle:
  • WM 2025, 1547-1553
Autoren:
  • Volker Posegga