- 13.10.2025
- Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)
Künstliche Intelligenz und § 44b UrhG – Quo vadis?
Über die Zulässigkeit des Trainings von Künstlicher Intelligenz (KI) durch die Text und Data Mining-Schranke des § 44b Abs. 2 S. 1 UrhG ist seit dem Aufkommen generativer KI-Systeme eine Debatte entfacht. Teilweise wird aufgrund der Eigenschaften derartiger Systeme die Anwendung verneint, da das Training von KI sich den urheberrechtlich relevanten Informationen eines Werks bedienen würde. Eine Auslegung des § 44b Abs. 1 UrhG kommt aber zu dem Ergebnis, dass das Training von KI als Text und Data Mining zu betrachten ist und auch der Drei-Stufen-Test nicht gegen die Anwendung der Schranke spricht.
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