- 05.05.2025
- Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)
Die Telefonnummer muss zwingend in der Widerrufsbelehrung genannt werden – a.A. BGH
Müssen Unternehmen in einer Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer angeben? Diese Frage beschäftigt die Gerichte seit Beginn der Existenz des Widerrufsrechtes. Durch zahlreiche Rechtsänderungen lautet die Antwort auf diese Frage mal „Ja“ und mal „Nein“. Der BGH hat nun entschieden, dass Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen in einer von ihnen selbst formulierten Belehrung keine Telefonnummer angeben müssen.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
juris Gewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht
Renommierte Kommentare, Fachzeitschriften und Handbücher - für alle Fragen im Urheberrecht.
juris Spectrum
Das umfangreichste juris Recherche-Paket über alle Rechtsgebiete: Rechtsprechung, Vorschriften, Fachliteratur - intelligent verlinkt, immer aktuell.