• 05.05.2025
  • Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)

Die Telefonnummer muss zwingend in der Widerrufsbelehrung genannt werden – a.A. BGH

Müssen Unternehmen in einer Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer angeben? Diese Frage beschäftigt die Gerichte seit Beginn der Existenz des Widerrufsrechtes. Durch zahlreiche Rechtsänderungen lautet die Antwort auf diese Frage mal „Ja“ und mal „Nein“. Der BGH hat nun entschieden, dass Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen in einer von ihnen selbst formulierten Belehrung keine Telefonnummer angeben müssen.

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Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)
Quelle: Fundstelle:
  • WRP 2025, 569-574
Autoren:
  • Martin Rätze