- 26.11.2024
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Die Landesverfassungsgerichtsbarkeit – ein praxisnaher Überblick
Das Grundgesetz geht von der Existenz einer Landesverfassungsgerichtsbarkeit wie selbstverständlich aus (Art. 100 Abs. 1 und 3 GG). Obwohl die Errichtung einer Landesverfassungsgerichtsbarkeit damit bereits im Wortlaut des Grundgesetzes angelegt ist, hat es bis 2008 gedauert, bis alle Bundesländer von ihrer Befugnis Gebrauch gemacht haben, eigene Landesverfassungsgerichte zu errichten. Den Abschluss bildete Schleswig-Holstein, das bis dahin nach Art. 99 Alt. 1 GG das BVerfG zum Landesverfassungsgericht bestimmt hatte.
Insgesamt scheint die Landesverfassungsgerichtsbarkeit in Praxis und Wissenschaft noch nicht die Beachtung zu bekommen, die sie aufgrund ihrer Bedeutung im föderalen Verfassungsgefüge verdient. Dieser Überblick über die Organisation, die wichtigsten Verfahrensarten und das Verhältnis der Landesverfassungsgerichte zum Bundesverfassungsgericht soll dem entgegenwirken.