- 15.01.2025
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Unterhaltsrechtlicher Auskunftsanspruch
Unterhaltsrechtliche Auseinandersetzungen sind oft die Kernpunkte in familienrechtlichen Streitigkeiten, gleichgültig ob es um Ehegattenunterhalt in der Form von Trennungsunterhalt oder Nachscheidungsunterhalt, Unterhalt minderjähriger oder volljähriger Kinder, unverheirateter Partner oder gar Elternunterhalt geht. Daraus ergeben sich erhebliche Anforderungen in der anwaltlichen Beratung und erst recht in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Gesetzgeberisches Ziel der Auskunftsansprüche im Unterhaltsrecht ist, dass die Unterhaltsbeteiligten über alle für die Berechnung des Unterhaltes erforderlichen Informationen verfügen, die Unterhaltsansprüche also bereits außergerichtlich geklärt werden können und so gerichtliche Verfahren vermieden und das Kostenrisiko für das gerichtliche Leistungsverfahren begrenzt werden. In der Praxis lässt sich dieses Ziel aber nicht immer erreichen. Denn selbst wenn alle erforderlichen Zahlen bekannt sind, wird von den Beteiligten durchaus unterschiedlich gerechnet. Zudem kann auch über die unterhaltsrechtliche Relevanz bestimmter Einkünfte und Abzüge in der Praxis trefflich gestritten werden.