• 12.06.2025
  • Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Vorsorgevollmacht und Betreuung im Konflikt

Vorsorgevollmachten sind weit verbreitete Instrumente, damit eine andere Person für den Vollmachtgeber handeln kann, wenn dieser es nicht mehr kann. Das gilt bei einem Unfall oder einer akuten, schweren Erkrankung und bei längerem oder dauerhaftem Unvermögen, z.B. aufgrund einer Psychose oder einer Demenzerkrankung. Eine gesetzliche Betreuung gem. § 1814 BGB wird vermieden. Die Verfügungsbefugnis in persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten ist meist unbegrenzt. Es ist daher besonders wichtig, dass Vorsorgevollmachten nur bei einem absoluten Vertrauensverhältnis erteilt werden. Diesem Grundsatz wird jedoch nicht immer gefolgt. Ob nun keine ideale Vertrauensperson zur Verfügung steht, der Vollmachtgeber durch den Bevollmächtigten getäuscht wird oder die Situation sich nach dem Eintritt des Vorsorgefalls ändert: Die Nutzung von Vorsorgevollmachten bietet viel Raum für Konflikte, weshalb Rechtsanwendern die rechtlichen Optionen in diesen sensiblen Konstellationen bekannt sein sollten.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris DAV Zusatzmodul

Exklusiv für DAV-Mitglieder: Recherchieren Sie in über 50 Top-Titeln der jurisAllianz Partnerverlage.

juris Zivil- und Zivilprozessrecht

Deckt mit Premium-Titeln wie "AnwaltFormulare", "Erman" und "Zöller" die ganze Bandbreite des Rechtsgebiets ab - von AGB bis ZPO.

juris Zivil- und Zivilprozessrecht Premium

Von AGB bis ZPO die ganze Bandbreite des Rechtsgebiets, inklusive Top-Werk "Wieczorek/Schütze".
Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Quelle: Fundstelle:
  • ZAP 2025, 479-488
Autoren:
  • Dietmar Kurze