- 12.06.2025
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Vorsorgevollmacht und Betreuung im Konflikt
Vorsorgevollmachten sind weit verbreitete Instrumente, damit eine andere Person für den Vollmachtgeber handeln kann, wenn dieser es nicht mehr kann. Das gilt bei einem Unfall oder einer akuten, schweren Erkrankung und bei längerem oder dauerhaftem Unvermögen, z.B. aufgrund einer Psychose oder einer Demenzerkrankung. Eine gesetzliche Betreuung gem. § 1814 BGB wird vermieden. Die Verfügungsbefugnis in persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten ist meist unbegrenzt. Es ist daher besonders wichtig, dass Vorsorgevollmachten nur bei einem absoluten Vertrauensverhältnis erteilt werden. Diesem Grundsatz wird jedoch nicht immer gefolgt. Ob nun keine ideale Vertrauensperson zur Verfügung steht, der Vollmachtgeber durch den Bevollmächtigten getäuscht wird oder die Situation sich nach dem Eintritt des Vorsorgefalls ändert: Die Nutzung von Vorsorgevollmachten bietet viel Raum für Konflikte, weshalb Rechtsanwendern die rechtlichen Optionen in diesen sensiblen Konstellationen bekannt sein sollten.
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