• 11.09.2025
  • Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Die unbekannte Forderungsausfallversicherung als Teil der privaten Haftpflichtversicherung

Die klassische Forderungsausfallversicherung wurde ursprünglich nur im gewerblichen Verkehr zur Absicherung von einredefreien Forderungsausfällen angeboten. Seit nun rund 15 Jahren ist die Forderungsausfallversicherung zunehmend als zusätzlicher Baustein zur privaten allgemeinen Haftpflichtversicherung zum Abschluss gelangt; möglicherweise zunächst als Marketingmaßnahme, um Vertragskunden einen Neuabschluss der privaten Haftpflichtversicherung „schmackhaft“ zu machen. Zunächst war in den entsprechenden Bedingungswerken regelmäßig eine Vorsatztat ausgeschlossen; der Ausschluss hatte gerichtlich jedoch keinen Bestand (BGH, Urt. v. 13.09.2017 – IV ZR 302/16).

Trotz der vielen jährlichen Opfer von Unfällen und Straftaten wird aber nicht selten von der Titulierung daraus bestehender Ersatzansprüche abgesehen, weil der Schädiger vermögenslos ist und eintrittspflichtige Versicherungen entweder nicht bestehen oder ggf. nicht eintrittspflichtig sind mit der Begründung, „nicht gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen“.

Daraus folgt die Wichtigkeit für die Kollegschaft, sich zu sensibilisieren und sich Haftungsrisiken bewusst zu machen, um den Geschädigten den Ersatz zukommen zu lassen, der ihnen gebührt. Dabei kann die Forderungsausfallversicherung in unterschiedlichen Fallkonstellationen zur Anwendung gelangen.

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Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Quelle: Fundstelle:
  • ZAP 2025, 844-851
Autoren:
  • Rolf-Helmut Becker