• 03.04.2025
  • Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Die Sorge des Arbeitnehmers über seine Daten: Wie viel ist das wert?

Langsam legt sich der Rauch zum Gesetzgebungsverfahren der DS-GVO. Seit 2018 ist die DS-GVO und mit ihr ein neuartiger Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 Abs. 1 DS-GVO in Kraft, wenn ein Datenverantwortlicher gegen eine datenschutzrechtliche Pflicht verstößt und dadurch kausal einen materiellen bzw. immateriellen Schaden des Betroffenen verursacht. Nachdem einige widersprüchliche Entscheidungen von Landesarbeitsgerichten dazu eher für Verwirrung sorgen, liegt nun eine erste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Schadensersatzanspruch des Art. 82 Abs. 1 DS-GVO vor, die einige Streitfragen entscheidet: Worin liegt die Verletzungshandlung? Was ist ein immaterieller Schaden und wie ist er nachzuweisen?

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Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Quelle: Fundstelle:
  • ZAP 2025, 287-292
Autoren:
  • Gerrit Horstmeier