- 17.04.2025
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Die Durchsuchung in der Rechtsanwaltskanzlei
Die Durchsuchung ist in vielen Verfahren immer noch das klassische Mittel der Ermittlungsbehörden, Beweismittel für das Verfahren zu sichern. Dabei machen die Ermittlungsbehörden häufig auch vor der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei nicht Halt. Kommt es zu dieser Zwangsmaßnahme, ist der Schock beim betroffenen Rechtsanwalt in der Regel groß. Es muss nun nicht nur kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden, ob die Durchsuchung der Anwaltskanzlei rechtmäßig ist oder nicht, sondern es drohen auch – unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme – oftmals erhebliche Imageschäden. Der Beitrag will auf der Grundlage der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Hilfestellung geben, wie einerseits die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsmaßnahme überprüft werden kann. Zum anderen sollen aber auch Verhaltenshinweise gegeben werden, mit denen der Rechtsanwalt sich selbst, aber vor allem auch seine Mitarbeiter, auf eine Durchsuchungsmaßnahme und das dabei erforderliche Verhalten vorbereiten sollte. Dabei wird hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen unterschieden, ob der Rechtsanwalt selbst Verdächtiger ist, die Durchsuchung also auf der Grundlage des § 102 StPO erfolgt, oder ob es sich bei dem Rechtsanwalt um eine „andere Person“ im Sinne des § 103 StPO handelt, die Durchsuchung sich also gegen einen „Dritten“ richtet. Vorab wird ein Überblick über die für beide Durchsuchungsmaßnahmen geltenden allgemeinen Voraussetzungen und sonstige allgemeine Fragen gegeben.
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