• 22.05.2025
  • Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)

Auf zum Notar! Zu Risiken und Nebenwirkungen privatschriftlicher Testamente

Ein gewöhnliches privatschriftliches Testament – das ist für Rechtsanwälte, die ganz überwiegend mit den „kranken“ Fällen zu tun haben, gelebtes Semianalphabetentum in einer Brühe aus erbrechtlicher Ahnungslosigkeit, gewürzt mit Schlampigkeit und vielfach auch mit einer Prise beginnender Demenz. Die Gerichte müssen diese Suppe dann auslöffeln.

Was die abflauende Testierfähigkeit anbelangt, ist ein Testament ohne notarielle Beteiligung fast immer eine Ausgeburt der Prokrastination: Man schiebt es wie alles, was unangenehm ist, vor sich her, bis es nahezu oder endgültig zu spät ist. Ein Testament bedeutet stets die Konfrontation mit der eigenen Sterblichkeit, und daran wird man ungern erinnert.

Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob es de lege ferenda sinnvoll ist, das privatschriftliche Testament abzuschaffen und eine qualifizierte Schriftform zu verlangen, d.h. die Testierwilligen an einen Notar zu verweisen.

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Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)
Quelle: Fundstelle:
  • ZErb 2025, 167-172
Autoren:
  • Jochen Duderstadt