- 28.05.2026
- Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)
Zur Dogmatik betreffend den Erbnachweis gegenüber Kreditinstituten
Zu beinahe jedem Nachlass gehört Bankvermögen, worauf die (vermeintlichen) Erben im Erbfall rasch und kostengünstig zugreifen wollen oder müssen. Eine Analyse des gesetzgeberischen Regelungsplans zeigt, dass ein Wechsel in der Rechtszuständigkeit auf Gläubigerseite zu einem besonderen Schutzbedürfnis auf Schuldnerseite führt. Dies gilt in besonderem Maße für die Konstellation des Nachlassschuldners: Aufgrund der Grundprinzipien des deutschen Erbrechts – Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb – besteht eine Unsicherheit darüber, wer Erbe geworden ist; eine Erkundigung beim vormaligen Gläubiger ist gerade nicht mehr möglich.
Die Kreditinstitute sind daher darauf bedacht, sich rechtssicher von der Erbeneigenschaft zu überzeugen, um der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme zu entgehen. Deshalb verlangen Banken vorzugsweise einen mit besonderen Rechtswirkungen ausgestatteten Erbschein, der wiederum für die Erben einen gewissen Zeit- und Kostenaufwand bedingt.
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