- 16.04.2025
- Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)
Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Jugendlichen vor gerichtlicher Anhörung nötig – § 1631b BGB; §§ 167 Abs. 3, 7, 319 Abs. 2 Satz 1, 325 Abs. 1 FamFG
In Verfahren, die die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes betreffen, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist das nach § 321 Abs. 1 FamFG eingeholte Sachverständigengutachten mit seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 167 Abs. 3 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
juris Familienrecht Premium
Inklusive Verfahrensrecht, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Kindschafts-, Unterhalts- und Scheidungsrecht.
juris Zusatzmodul Kommune
Das ganze Spektrum kommunaler Rechtsanwendung in einem Produktpaket. Mit zahlreichen Praxishilfen und direkt einsetzbaren Mustervorlagen.