• 04.11.2024
  • Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Keine exklusive Geschäftsleiter-Kompetenz zur Einleitung eines StaRUG-Verfahrens

Bei der Entscheidung des OLG Stuttgart handelt es sich um die erste obergerichtliche Äußerung zu der auch unter Gerichten umstrittenen Frage, ob StaRUG-Restrukturierungsverfahren durch die Geschäftsleiter einer Gesellschaft ohne Rücksicht auf gesellschaftsrechtlich begründete Kompetenzen anderer Organe, namentlich der Gesellschafterversammlung, eingeleitet werden können. Das OLG bejaht dies unter bestimmten Voraussetzungen. Der nachfolgende Beitrag möchte verdeutlichen, dass die hierfür genannten Gründe nicht überzeugen. Zudem kam es in dem vom Senat entschiedenen Fall auf diese Rechtsfrage gar nicht an. Außerdem rekapituliert der Beitrag die Konsequenzen, die sich mit der regelmäßig erforderlichen Billigung der Verfahrenseinleitung durch die Gesellschafterversammlung in den unterschiedlichen Rechtsformen verbinden.

Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Quelle:
Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Fundstelle:
ZRI 2024, 881-887

Autoren:
Carsten Schäfer