• 07.04.2025
  • Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Die Verteidigung gegen § 15b InsO-Ansprüche

In Krisensituationen einer Gesellschaft ist die Lage oft unübersichtlich. Insbesondere im insolvenznahen Umfeld ist es für Geschäftsleiter nicht einfach, gesicherte wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Regelmäßig ist es aus der Ex-ante-Perspektive der Geschäftsleiter schwierig, den exakten Zeitpunkt des Eintritts der (zwingenden) Insolvenzreife zu bestimmen. Mit Eintritt der Insolvenzreife greift aber auch das Zahlungsverbot gem. § 15b Abs. 1 Satz 1 InsO. Sofern der Geschäftsleiter nach Eintritt der Insolvenzreife noch bestimmte Zahlungen vornimmt, setzt er sich gegebenenfalls einer Haftung aus § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO gegenüber dem Insolvenzverwalter aus. Auch wenn § 15b InsO bereits vor einiger Zeit in Kraft getreten ist, gibt es hinsichtlich verschiedener Einzelfragen im Zusammenhang mit der Norm noch einige offene Streitpunkte. Der folgende Beitrag beleuchtet die Sicht des Geschäftsleiters, der sich gegen eine solche Inanspruchnahme zur Wehr setzen will und greift verschiedene praxisrelevante Einzelprobleme des § 15b InsO auf.

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Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)
Quelle: Fundstelle:
  • ZRI 2025, 283-288
Autoren:
  • Matthias Tresselt
  • Felicitas Kugel