- 04.05.2026
- Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)
Merkwürdiges aus Luxemburg – kritische Gedanken zu EuGH v. 19. 3. 2026 – Rs C-43/25, ZRI 2026, 351 („SML Maschinengesellschaft“)
Mit Urteil vom 19. März 2026 hat der EuGH durch die 7. Kammer entschieden, dass Art. 13 EuInsVO 2000 (= Art. 16 EuInsVO 2015) nicht anwendbar ist, wenn die der Anfechtung zugrunde liegende Vorschrift der lex fori concursus der Gewährleistung eines Nachrangs dient. Damit ist ein Thema erledigt, das schon zur Schicksalsfrage für das deutsche Gesellschafterdarlehensrecht erklärt worden war. In der nachfolgenden Analyse wird die Entscheidung kritisch unter die Lupe genommen und dargelegt, dass sie in der Begründung unhaltbar, im Ergebnis aber zu begrüßen ist.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI).
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