- 24.06.2025
- Zeitschrift für Wettbewerbsrecht (ZWeR)
Die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) als Maßstab für einen Preishöhenmissbrauch?
Hält ein Unternehmen aufgrund von Konzessionen (besonderen oder ausschließlichen Rechten/Erlaubnissen) zur Nutzung von wesentlichen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Flugplätze, Seehäfen) zwecks Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Bodenabfertigungsdienste, Hafendienste) eine monopolistische Marktstellung, so stoßen die gängigen, von Kartellbehörden und Gerichten hochvariabel angewandten (Vergleichs-)Methoden der Ex-post-Preishöhenmissbrauchskontrolle infolge regulierungs- oder anderweitig bedingter Vergleichbarkeitshindernisse an ihre Grenzen. Hier kann ein analoger Blick auf die netzsektorspezifische Entgeltregulierung und den dieser zugrundeliegenden Leitgedanken des Als-Ob-Wettbewerbs helfen. Die netzsektorspezifische Entgeltregulierung verwendet einen kalkulatorisch objektiven und transparenten Maßstab, der einem Unternehmen eine angemessene Rendite ermöglicht: die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL). Auch außerhalb sektorspezifisch (ex ante) regulierter Märkte können Unternehmen mit monopolistischen Marktstellungen diesen Maßstab heranziehen und für den jeweils relevanten Markt modifizieren, um ihre Produkte so zu bepreisen, dass sie einer Ex-post-Preishöhenmissbrauchskontrolle standhalten.
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten: