• 30.10.2025
  • Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)

Zur Unverwertbarkeit von Beweisen aus TK-Überwachungsmaßnahmen im Ausland („Anom“)

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält die vom FBI im (unbekannten) europäischen Ausland erhobenen „Anom“-Daten nach den Grundsätzen der Rechtshilfe in Strafsachen für verwertbar – trotz erheblicher „Erkenntnisdefizite“ und einer dadurch bedingten Rechtsschutzverkürzung für die Beschuldigten. Dies widerspricht den nachfolgend aufgezeigten rechtsstaatlichen Prinzipien. Das BVerfG hat aus „verfassungsrechtlicher Perspektive“ ebenfalls keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise geäußert.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) .
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris Compliance

Lösungsansätze zur Umsetzung von compliance-rechtlichen Vorgaben innerhalb diverser Rechtsgebiete, wie z. B. dem Arbeits- oder Wirtschaftsrecht.

juris Compliance Premium

Erfahren Sie, welche Maßnahmen bei der Prävention und Vermeidung von Haftung und Strafbarkeit zu ergreifen sind.

juris Wirtschaftsstrafrecht

Mit führenden Werken zum Arbeits-, Insolvenz-, und Steuerstrafrecht navigieren Sie sicher durch die vielschichtige Materie des Wirtschaftsstrafrechts.
Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)
Quelle: Fundstelle:
  • ZWH 2025, 325-330
Autoren:
  • Robert Esser