• 30.06.2025
  • Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)

Influencermarketing und § 16 Abs. 1 UWG – „Am Ende hab’ ich noch einen Rabattcode für euch“ (Teil 1)

Der Beitrag setzt sich mit Influencermarketing und dessen Strafbarkeit gem. § 16 Abs. 1 UWG als strafbare Werbung auseinander. Dabei wird die Vorschrift des § 16 Abs. 1 UWG spezifisch aus dem Blickwinkel dieser Phänomenologie betrachtet. Der Beitrag zeigt auf, inwieweit die Spezifika des Influencermarketings in diesem Rahmen, insbesondere im Lichte der von europa- und zivilrechtlichen Friktionen geprägten Dogmatik des § 16 Abs. 1 UWG, zu berücksichtigen sind.

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Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)
Quelle: Fundstelle:
  • ZWH 2025, 185-193
Autoren:
  • Florian Nicolai