Das Glossar zum öffentlichen Baurecht
600 Stichwörter für den Rechtsanwender
Die Mischung aus baurechtlichen und bautechnischen Begriffen in rechtlichen Regelungen führt in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten bei den Rechtsanwendern. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Vorbildung reden Fachleute aus den Bereichen Bautechnik – Ingenieure, Bauunternehmer, Architekten etc. – und Baurecht – Rechtsanwälte, Richter etc. – häufig aneinander vorbei. Dabei sind sie im Rahmen eines Bauprojektes oder eines Rechtsstreits auf ein einheitliches Basiswissen angewiesen.
Die Lösung liefert das Wörterbuch zum öffentlichen Baurecht:
- schneller Zugriff auf die alphabetische Sammlung der maßgeblichen Begriffe aus dem öffentlichen Baurecht von A wie Abbruch bis Z wie Zustimmung – jeweils kurz erläutert unter Bezug auf die entsprechenden Vorschriften
- umfassender Querschnitt anhand von ca. 600 Stichwörtern aus den Bereichen des Bauplanungsrechts, Bauordnungsrechts und Baunebenrechts – verständlich definiert und erklärt
- mit kurzer Einleitung – zur Übersicht und Abgrenzung zum privaten Baurecht
Rezensionen:
"Wer sich einen schnellen Überblick über das ›Wording‹ im öffentlichen Baurecht verschaffen möchte, dem empfiehlt sich die Lektüre."
Deutsches Architektenblatt 4/2019
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