Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren
§§ 80-96a ArbGG, §§ 83, 84 BPersVG mit den Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze
Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder sind für Personalvertretungssachen die Verwaltungsgerichte zuständig. Das Verfahren ist jedoch nach den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes durchzuführen. Mit diesem Kommentar erhält der Praktiker:
- Rechtswegbeschreibungen und gerichtsverfassungsrechtliche Regelungen des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts
- Eine profunde Darstellung des Beschlussverfahrens in seinen drei Instanzen, einschließlich der ergänzenden Rechtsbehelfe (sofortige Beschwerde, Anhörungsrüge, Wiederaufnahme)
- Eine ausführliche Auswertung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf Bundes- und Länderebene
Besonderer Wert wird auch auf die Herausarbeitung der arbeitsgerichtlichen Praxis gelegt, soweit sie auf den öffentlichen Dienst übertragbar ist – aber auch auf die Beschreibung der sachlich begründeten Abweichungen.
Rezension
"Der Autor hat nicht nur zum ersten Mal eine Bund-Länder-übergreifende geschlossene Darstellung des Beschlussverfahrens vorgelegt, er hat dies auch inhaltlich und methodisch in einer in jeder Hinsicht überzeugenden Weise getan. (...) Es handelt sich um einen "großen Wurf", der Licht in ein schwieriges und intransparentes Rechtsgebiet bringt."
(Jürgen Lorse in: Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR), 12/2017 )
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