Nicht nur die Unternehmensinsolvenz, auch eine Restrukturierung ist meist eng mit Haftungsfragen verknüpft.
Die Neuauflage stellt die Reformen durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG), insbesondere die Geschäftsleiterhaftung nach § 15b InsO, vor und wertet die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zu § 64 GmbHG, der für Zahlungen bis zum 31. Dezember 2020 fortgilt und daher die Gerichte noch länger beschäftigen wird, aus.
Darüber hinaus werden das StaRUG sowie das COVInsAG im Hinblick auf die Insolvenzantragspflicht und ihre Aussetzung sowie die damit verbundene Haftung der Organe eingehend behandelt. Zudem geht der Verfasser auf die Auswirkungen des SanInsFoG bezüglich Haftung für Steuern und Abgaben sowie Haftung der Berufsträger nach § 102 StaRUG ein.
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