Das Handbuch unterzieht die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse und zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf.
Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Vertreten sind die wichtigsten EU-Staaten, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien. Die einzelnen Landesberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind.
Nachdem sich die Bände I bis V mit dem Staats- und Verwaltungsrecht beschäftigt haben, widmen sich IPE VI und VII dem Verfassungsprozessrecht und IPE VIII dem Verwaltungsprozessrecht. Band IX behandelt die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Europa: gemeineuropäische Perspektiven und supranationalen Rechtsschutz.
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