Mietrecht ist Fallrecht. Entsprechend groß ist der Einfluss der Rechtsprechung und die Flut an neuen Entscheidungen der Instanzgerichte und der zuständigen BGH-Senate, die Sie natürlich kennen müssen.
Etwa zu folgenden Themen:
- Praktische Auswirkungen der „Mietpreisbremse“
- Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln bei unrenoviertem Wohnraum
- Folgen der Verletzung der Anbietpflicht nach Eigenbedarfskündigung
- Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Betriebskostenabrechnungen
- Beschränkung der Minderung bei Umweltmängeln (ortsübliche Immissionen)
Ob Sie nun als erfahrener Praktiker gezielt nach Antworten auf schwierige Rechtsfragen suchen oder sich zu einem Themenbereich bloß einen ersten Überblick verschaffen möchten – mit diesem Kommentar kommen Sie stets im Handumdrehen vom Problem zur Lösung:
- Detailliertes Stichwortverzeichnis
- Separate Schlagwortverzeichnisse vor sehr umfangreichen Kommentierungen (z. B. Betriebskosten, Mieterhöhung)
- Anhänge zu besonders praxisrelevanten Themen wie Schönheitsreparaturen oder Mietminderung
Erfahrenes Herausgeber- und Autorenteam
In puncto Fachkompetenz der Autoren sei hier – pars pro toto – auf die langjährige praktische Erfahrung der beiden Herausgeber hingewiesen.
Thomas Spielbauer war bis 2016 Vizepräsident des Landgerichts München I und Vorsitzender einer Zivilkammer, die für die Berufungen und Beschwerden in WEG-Verfahren zuständig ist. Er war früher als Richter in Mietsachen beim Amtsgericht tätig und sowohl in der Lehre (Rechtspfleger- und Referendarausbildung) als auch bei seiner mehrjährigen Tätigkeit beim Oberlandesgericht München mit mietrechtlichen Fragen befasst.
Joachim Schneider war von 1998 bis Ende 2010 in der Mietrechtsabteilung des Amtsgerichts Nürnberg tätig. Seit 01.01.2011 ist er Vorsitzender Richter der 14. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die Kammer ist schwerpunktmäßig für Streitigkeiten aus dem Bereich der Geschäftsraummiete zuständig. Seit 2005 ist er außerdem intensiv im Rahmen der Fachanwaltsausbildung (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) als Referent für den mietrechtlichen Bereich tätig.
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