Teil III ist den für beide Rechtsgebiete maßgeblichen ergänzenden, insbesondere auch den einschlägigen europarechtlichen Rechtsvorschriften vorbehalten. Schließlich ist in Teil IV u. a. das von den Innenressorts der Länder für verbindlich erklärte "Handbuch für Personalausweisbehörden" abgedruckt.
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