Rechte und Pflichten des Vorstands

Hier steht das Aktienrecht mit seinen vorstandsbezogenen Themen im Vordergrund: Bestellung und Abberufung, Vergütung und Haftung, Geschäftsführungsaufgaben, Verhältnis zu Aufsichtsrat und Hauptversammlung, Rechte und Pflichten im Konzern, Pflichten in der Krise.

Unmittelbar nach Verabschiedung des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie, voraussichtlich noch in 2019) ist die Neuauflage dieses in der ersten Auflage sehr gut angenommenen Werkes im Frühjahr 2020 erschienen.

Auch die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat im Vorstandsrecht seine Spuren hinterlassen. Sie ist vollumfänglich in die zweite Auflage eingearbeitet. Dass die zweite Auflage auch alle anderen Rechtsentwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung seit der letzten Auflage aufgreift und bestens verarbeitet, versteht sich von selbst.

Der Vorstand steht im Zentrum der anhaltenden Diskussion um bestmögliche Corporate Governance und effektive Compliance. Dabei sind die Anforderungen an das Gremium und jedes einzelne Mitglied in den letzten Jahren durch Gesetzgebung und Rechtsprechung empfindlich verschärft worden. Jeder, der mit dem Thema befasst ist, erhält hier zuverlässige Antworten und praxisgerechte Gestaltungshinweise zu allen Rechten und Pflichten des Vorstands.

Im Vordergrund des umfassenden Handbuchs, das sich in systematischer Darstellung mit allen Rechten und Pflichten des Vorstands befasst, steht das Aktienrecht. Die Themenauswahl ist praxisrelevant gewichtet. Behandelt werden:

  • Bestellung und Abberufung des Vorstands
  • Fehlerhafte Bestellung und vorzeitige Wiederbestellung
  • Vergütung und Haftung
  • Organisation der Vorstandstätigkeit und Delegation
  • Rechtliche Bedeutung von Compliance und Risikomanagement
  • Verhältnis zu Aufsichtsrat und Hauptversammlung
  • Besonderheiten im Konzern
  • Pflichten in der Krise

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Dr. Hans-Christoph Ihrig (Rechtsanwalt), Prof. Dr. Carsten Schäfer (Universität Mannheim)

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