Des Weiteren ermöglicht es dem Richter oder Rechtspfleger, die ihm vorgelegten Berichte und insbesondere den Schlussbericht eines Insolvenzverwalters in kurzer Zeit effizient zu prüfen.
Inhaltsübersicht
- Inhalt und Umfang des Rechnungs- und Berichtswesens
- Art und Weise, wie der Insolvenzverwalter Bericht zu erstatten hat
- Eingliederung des Schlussberichts in das insolvenzrechtliche Berichtswesen
- Kontrolle und Überprüfung von Schlussbericht und Schlussrechnung
- Muster für Kleinverfahren und Unternehmensinsolvenzen, Gerichtsbeschlüsse, Prüfungserklärungen eines Gläubigerausschusses und des Insolvenzgerichts
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