Schuldrechtsreform 2022 Sachmangelbegriff - digitale Inhalte - Verbraucherverträge

Mit diesem Praxisbuch von Gerhard Ring erhalten Sie einen Überblick über die anstehenden Veränderungen. Der Autor gibt Hinweise und Tipps zur Anwendung des neuen Rechts in der Praxis.

Herausgeber/Autoren:
  • Univ.-Prof. Dr. jur. Gerhard Ring (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, Technische Universität Bergakademie Freiberg)

Der Alltag wird immer digitaler und die Veränderungen machen vor keinem Lebensbereich halt. Um den Anforderungen der immer digitaler werden Gesellschaft gerecht zu werden, wird das Schuldrecht durch vier Reformgesetze angepasst:

  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (Inkrafttreten zum 01.01.2022)
  • Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (Inkrafttreten zum 01.01.2022)
  • Gesetz für faire Verbraucherverträge (Inkrafttreten zum 01.10.2021 bzw. 01.03.2022 bzw. 01.07.2022)
  • Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union (Inkrafttreten zum 28.05.2022)

Es handelt sich bei diesen Reformen um den größten Einschnitt in das Vertragsrecht seit der Schuldrechtsreform 2001.

Neu geregelt/geändert werden u. a.:

  • Sonderbestimmungen für Waren mit digitalen Elementen
  • Garantie
  • Sachmangelbegriff/Nacherfüllung
  • Aufwendungsersatz/Regresskette
  • Rücktritt und Schadensersatz
  • Beweislast, Verjährung
  • Bezahlen mit Daten (Verbrauchervertrag)
  • Anwendungsbereich Verbraucherverträge/digitale Produkte
  • Vertragsabschlüsse am Telefon

Ein starker Anstieg des anwaltlichen Beratungsbedarf in den nächsten Wochen und Monaten ist vorprogrammiert. Informieren Sie sich daher rechtzeitig und umfassend, um Ihre Mandanten auch nach Inkrafttreten der Reformen rechtssicher beraten zu können.

Dies sind einige Punkte, die ab Inkrafttreten der jeweiligen Reform zu beachten sind:

  • Was ist unter „digitale Dienstleistungen" zu verstehen und welche Sonderbestimmungen gelten für Waren mit digitalen Elementen?
  • Wann ist ein digitales Produkt „bereitgestellt"?
  • Wann hat der Unternehmer bei einem digitalen Produkt eine mangelfreie Leistung erbracht; welche Anforderungen sind an die mangelfreie Leistung zu stellen?
  • Auswirkungen des neuen Sachmangelbegriffs (Nacherfüllung, Rücknahme.)
  • Wie wirken sich die Reformen auf das Widerrufsrecht aus?
  • "Kündigungsbutton": was ist bei der Online-Kündigung zu beachten (Vertrag über Website abgeschlossen)?

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