Steuerstrafsachen stellen an den Verteidiger auf Grund der spezifischen Verknüpfung von Strafrecht und Steuerrecht besondere Anforderungen. Die Besonderheiten ergeben sich vor allem aus dem Nebeneinander und der Wechselwirkung unterschiedlichster Normen in Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren sowie der damit verbundenen Doppelfunktion der Steuerfahndung.
Das Werk erläutert die materiell- und verfahrensrechtlichen Aspekte des gesamten Steuerstrafrechts und die daran anknüpfenden haftungsrechtlichen und sonstigen Folgen. Profitieren Sie dabei von den jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen des Autorenteams, dessen Kenntnisse in diesem Werk gebündelt werden.
Strafmaßkatalog, Fahndungsstatistik und Mustertexte, insbesondere für die verschiedenen Formen der Selbstanzeige, sowie umfassende Rechtsprechungs- und Literaturangaben erleichtern die Arbeit in der täglichen Praxis ebenso wie die einzigartige Darstellung der situativ bestmöglichen Verteidigungsmöglichkeiten.
Highlights der Neuauflage
- Erstmals: Eigener Abschnitt zum Thema Verteidigungsstrategien
- Strafzumessung bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (BGH NStZ 2020, 459)
- Cum-Ex-Verfahren mit praktischem Berechnungsbeispiel (insb. BGH NJW 2022, 90)
- Rechtsprechungsänderung zum Kompensationsverbot (BGH Urt. v. 13.09.18 – 1 StR 642/17)
- Strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen
- Ist § 153 AO die neue Selbstanzeige?
- Rettungsanker § 153a StPO praktischer Beispielsfall fehlgeschlagene Selbstanzeige
- Handlungsanleitung zur Selbstanzeige: Lohnt sich die Selbstanzeige nach aktuellem Recht noch?
- Encro Chat-Daten und ihre Verwertung/Nichtverwertung (BGH NJW 2022, 1539)
- E-Mails als Gegenstand der Telekommunikationsüberwachung (BGH NStZ 2021, 355)
Rezensionen
"... als "Praxis pur" ... besonders hervorzuheben sind beispielsweise die Ausführungen zur organisatorischen optimalen Aktenführung (Rz 56), zum richtigen Verhalten des Beschuldigten und seines Rechtsvertreters bei einer Hausdurchsuchung (Rz 938 ff) oder zur Vorbereitung der Hauptverhandlung seitens des Verteidigers und seines Mandanten (Rz 1177 ff). Dies sind nur einige wenige der Abschnitte des Buches, welche Themen behandeln, die nicht nur in keinem Gesetz, sondern auch in keinem Lehrbuch und keinem Kommentar erörtert werden, für das tägliche Handwerk als Verteidiger im Bereich des Finanzstrafrechts (bzw Steuerstrafrechts) jedoch essenziell sind." Felix Karl Vogl in: JSt 4/2019
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