VOB/A Kommentar

Der deutsche Gesetzgeber hat im Jahr 2016 das deutsche Vergaberecht aufgrund der EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU grundlegend reformiert. Im Zuge dessen hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen die VOB/A umfassend überarbeitet.

[in Vorbereitung]

Für die VOB/A 2016 liegen insbesondere folgende Neuerungen vor:

  • Innovationspartnerschaft als neue Vergabeart
  • Neue Voraussetzungen für die Wahl des Verhandlungsverfahrens
  • Änderungen bei der Bemessung von Teilnahme- und Angebotsfristen
  • Neue Vorgaben bei der Wahl der Kommunikationsformen (eVergabe) sowie
  • Nachweis der Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.

Der neue VOB/A-Kommentar berücksichtigt die Neuerungen der Vergaberechtsreform 2016 sowie die aktuelle Rechtsprechung. Er erläutert die Vorschriften prägnant, praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert. Sie erhalten ein wertvolles Hilfsmittel für die tägliche Vergabepraxis.

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