Am 16.12.2022 hat der Bundesrat der Abschaffung der bisherigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und der alten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung durch das Bundesministerium der Justiz ebenso zugestimmt wie der zusammenführenden, ergänzenden und weiterentwickelten neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), die acht neue Formulare einführt.
Die neuen Formulare können sofort genutzt werden. Ab dem 01.12.2023 ist die Nutzung Pflicht.
Details zu den Neuerungen
Schon aus der Zusammenführung der bisher völlig verschiedenen Formularstrukturen ergibt sich, dass die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung viele Neuerungen in der formellen Anwendung mit sich bringt. Aber auch die gesetzlichen Änderungen in der Zwangsvollstreckung seit 2014 mussten eingearbeitet werden und letztlich muss bei der Anwendung auch die sich stetig wandelnde Rechtsprechung berücksichtigt werden.
Was es zu berücksichtigen gibt, zeigt diese Kombination aus einem Kommentar der eigentlichen Verordnung und der Formulare sowie einem Handbuch zum taktisch richtigen Ausfüllen der Formulare auf.
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