juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:28.03.2025
Quelle:juris Logo
Fundstelle:jurisPR-ITR 6/2025 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 6/2025 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 6/2025 - Digitale Souveränität: Das BSI schließt Kooperationsvereinbarungen zur Schaffung souveräner Cloud-Lösungen

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

am vergangenen Montag, den 24.03.2025, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekannt gegeben, dass es eine Kooperation mit Amazon Webservices (AWS) geschlossen hat, um in enger Zusammenarbeit kritische Sicherheitstechnologien für die geplante „AWS European Sovereign Cloud“ weiterzuentwickeln. Insbesondere sollen technische Standards zur betrieblichen Trennung und Datenflusssteuerung etabliert werden.

Die Kooperation zwischen dem BSI und AWS steht in einer Reihe weiterer Kooperationsvereinbarungen, die das BSI in diesem Monat mit anderen Cloud-Diensten wie STACKIT (Schwarz Gruppe) und Google geschlossen hat. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, souveräne Cloud-Lösungen zu schaffen, um die Freiheit und Sicherheit der digitalen Infrastruktur in Deutschland und der EU zu gewährleisten.

Während solche Projekte die digitale Souveränität Deutschlands (und der EU) stärken sollen, werfen sie gleichzeitig ein Schlaglicht auf die Abhängigkeit deutscher Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene von US-amerikanischen Hyperscalern. Die Frage nach der langfristigen Entwicklung einer Bundes- oder EU-Cloud rückt damit erneut in den Mittelpunkt der Diskussion um technologische Autonomie und Kontrolle.

In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Klaus Spitz mit einem Beschluss des AG Hanau zu der Frage nach dem Zugang einer E-Mail bei automatisierter Rückmeldung (AG Hanau, Beschl. v. 03.03.2025 - 32 C 226/24) (Anm. 2).

Sodann ist Florian Albrecht mit einer Anmerkung zu den Anforderungen an die Kündigung eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk aufgrund der politisch-idiologischen Ausrichtung des Nutzers vertreten (OLG Dresden, Beschl. v. 28.10.2024 - 4 U 691/24) (Anm. 3).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Bernd Wagner zu elektronischen Zustellungen durch Gerichtsvollzieher und deren kostenrechtlicher Behandlung (OLG Celle, Beschl. v. 14.12.2023 - 2 W 159/23) (Anm. 5).

Kevin Lach bespricht ein Urteil des OLG München zu der Frage der Anwendbarkeit des FernUSG auf Unternehmer als Lehrende (OLG München, Urt. v. 17.10.2024 - 29 U 310/21) (Anm. 5).

Zuletzt beschäftigt sich Piotr Stojgniew Maluszczak mit einem Beschluss des LG Hamburg zu den Anforderungen an die Dringlichkeit im Rahmen eines kartellrechtlichen Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes in Bezug auf Internetwerbung (LG Hamburg, Beschl. v. 29.04.2024 - 315 O 300/23) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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