Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
vergangene Woche, vom 07.07 bis zum 08.07, fand in München das 20. Internationale For..Net Symposium unter dem Motto „den digitalen Wandel zu Ende denken“ statt. Eröffnet wurde das Jubiläumssymposium mit einer Keynote des langjährigen Schirmherrn, Staatsminister Eisenreich (MdL, Bayerisches Staatsministerium der Justiz). In dieser knüpfte er an die lange Tradition des Symposiums an und zog Parallelen zu den digitalen und zunehmend auch intelligenten Technologien, die in dieser Zeit entwickelt wurden. Dabei betonte er, dass Künstliche Intelligenz, Sprachmodelle und KI-Agenten gekommen seien, um zu bleiben. Es gelte daher, über kluge Einsatzmöglichkeiten in den juristischen Tätigkeitsbereichen nachzudenken, um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Der erste Tag stand ganz im Zeichen eines Gedankenexperiments: Welche gesellschaftlichen Fortschritte könnten bis 2042 durch den digitalen Wandel erreicht werden und welche Hebel sind dafür notwendig? Um diese Frage mit Leben zu füllen, stellte Prof. Dr. Sarah Rachut ihr Modell einer impulsgesteuerten Verwaltung vor. Im Zentrum stand dabei die These, dass fünf konkrete Schritte genutzt werden können, um die Verwaltungsprozesse effizienter, nutzerfreundlicher und anschlussfähiger zu gestalten: Optimieren, Digitalisieren, Vernetzen, Zentralisieren und Automatisieren. Im Rahmen der zweiten Session zu den Möglichkeiten eines personalisierten Gesundheits- und Bildungswesens im Jahr 2042 richtete Pascal Bronner den Blick auf die ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, um Schülern adaptives Lernen in einem KI-gestützten Bildungsraum zu ermöglichen. Dr. Jaqueline Lammert gewährte eindrückliche Einblicke in die Hoffnungen, die sich mit dem Einsatz von KI in der Krebstherapie verbinden. Zum Abschluss des Galaabends warteten dann noch zwei Preisverleihungen: Prof. Dr. Anne Paschke und Prof. Dr. Sarah Rachut wurden für ihr herausragendes Engagement für eine gemeinwohlorientierte und rechtssichere Digitale Transformation mit dem 13. For..Net Award ausgezeichnet. Der 7. For..Net Media Award ging nach einem spannenden und knappen Pitchwettbewerb wohlverdient an das Format „Recht SymBadisch“ des Social-Media-Teams des OLG Karlsruhe, welches sich der Aufgabe verschrieben hat, auf kommerziellen wie nicht-kommerziellen Plattformen Einblicke in die justizielle Arbeit des OLG-Bezirks zu geben.
Der zweite Tag begann mit einer Keynote von Prof. Dr. Thomas Hess, Mitglied des BIDT-Direktoriums und Professor für Wirtschaftsinformatik und Betriebswirtschaftslehre an der LMU München, zu der Frage, wie sich Know-how zur digitalen Transformation aus der freien Wirtschaft auf die öffentliche Verwaltung übertragen lässt. Session III startete mit Impulsen von Lina Keßler dazu, wie Innovation und Agilität im bewahrenden Rechtsstaat gestärkt werden können. Danach setzte sich Prof. Dr. Paulina Jo Pesch in ihrem Impulsvortrag „Code is Law 2024 – Vom Urteil zur automatisierten Rechtswirklichkeit“ kritisch mit der Rolle von KI in der juristischen Ausbildung auseinander. Zum Abschluss des Symposiums gab es dann noch ein Novum: Auf der Symposiumsbühne wurde ein Live-Podcast aufgezeichnet. Dr. Annika Bergbauer, Host des Podcasts „Datenaffaire“, führte das Gespräch mit Prof. Dr. Jürgen Pfeffer, Professor für Computational Social Sciences und Big Data an der TU München, der sein neues Buch „Die offene Zukunft und ihre Feinde“ vorstellte.
So endeten zwei Tage voller inspirierender Impulse und tiefer Einblicke, wie die Zukunft der Digitalisierung gestaltet werden könnte. April 2027 lädt München wieder zum 21. Internationalen For..Net Symposium, diesmal zum Thema: KI-Agenten – Vom Hype zum Handeln.
In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Klaus Spitz mit einem Urteil des BFH zur Formwirksamkeit einer Klageerhebung bei elektronischer Übermittlung einer Word-Datei im Falle einer führenden Papierakte (BFH, Urt. v. 07.05.2026 - VI R 20/24) (Anm. 2).
Sodann ist Matthias Wenn mit einer Anmerkung zur Kostenerstattungspflicht nach § 97a Abs. 4 UrhG vertreten (BGH, Urt. v. 11.03.2026 I ZR 186/25) (Anm. 3).
Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Christoph Halder zur Frage des Umfangs der anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der beA-Ausgangskontrolle (OVG Münster, Beschl. v. 05.06.2026 - 19 A 1545/25.A) (Anm. 4).
Uta Stenzel bespricht einen Beschluss des OLG Rostock zum Erfordernis der rechtzeitigen Bereitstellung wesentlicher Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 Nr. 3 UWG (OLG Rostock, Beschl. v. 05.02.2026 - 2 U 1/25) (Anm. 5).
Zuletzt beschäftigt sich Piotr Maluszczak mit dem Rechtsweg für datenschutzrechtliche Schadensersatzansprüche gegen öffentliche Stellen (VG Düsseldorf, Beschl. v. 23.03.2026 - 29 K 2876/26) (Anm. 6).
Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!
Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann