Liebe Leserinnen, liebe Leser,
auf Ihrem Bildschirm erscheint gerade die 100. Ausgabe des juris PraxisReport „Öffentliches Baurecht“, oder Sie haben sich den PraxisReport zur Lektüre ausgedruckt und halten ihn in den Händen. Vielleicht wollen Sie sich aber einfach nur zu einem Rechtsproblem kundig machen und sind bei ihrer Recherche auf eine der Besprechungen dieser Ausgabe gestoßen. Wie auch immer, der Verlag, der Autorenkreis und auch ich als Herausgeber freue mich über das nach wie vor große Interesse an unserer Publikation, die seit Januar 2018 erscheint. Um es zusammengefasst vorwegzunehmen, das damalige Ziel, die „Lücke“ zwischen dem juris PraxisReport BVerwG und dem juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht durch den neuen PraxisReport zu schließen, wurde erreicht. Die Zugriffszahlen sprechen jedenfalls für sich.
Die seither fast 600 in dem bewährten Format der juris PraxisReporte verfassten Entscheidungsbesprechungen umfassen – wie seinerzeit auch geplant – die gesamte Bandbreite des öffentlichen Baurechts, angefangen vom Bauplanungsrecht über das Bauordnungsrecht bis hin zu den „Randbereichen“ des Rechtsgebiets wie z.B. dem Denkmalschutzrecht. Aber auch verwaltungsprozessuale Fragen waren immer wieder Gegenstand von Besprechungen, wie beispielsweise auch in dieser Ausgabe in der Entscheidungsbesprechung von Prof. Dr. Tillmanns (Anm. 3).
Eindeutiger Schwerpunkt der besprochenen Entscheidungen sind solche der Oberverwaltungsgerichte bzw. der Verwaltungsgerichtshöfe. Dort wird das geltende Recht maßgeblich ausgestaltet. Sie machen gut 70% der besprochenen Entscheidungen aus, gefolgt von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts mit ca. 15%. Besprochen wurden aber auch zahlreiche Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, Zivilgerichten und natürlich dem BVerfG. Allein hieran lässt sich die thematische Breite des PraxisReports ablesen.
Die meisten Besprechungen befassen sich thematisch mit Entscheidungen in Normenkontrollverfahren und sonstigen Fragen des Bauplanungsrechts. Der Rechtsbegriff „Normenkontrolle“ taucht in den Besprechungen insgesamt 129-mal auf. Aber auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit den §§ 34, 35 BauGB sind häufig – wie kann es anders sein – Gegenstand der Besprechungen, so auch im Beitrag des Kollegen Dr. Redder in dieser Ausgabe (Anm. 5). Bei Entscheidungen zum Bauordnungsrecht stechen natürlich Rechtsfragen im Zusammenhang mit Abstandflächen und dem Gebot der Rücksichtnahme immer wieder hervor, das 149-mal Erwähnung findet, wie auch in dieser Ausgabe im Beitrag des Kollegen Dr. Strasburger (Anm. 4). Wie ausdifferenziert die Rechtsprechung zu einzelnen Rechtsfragen inzwischen ist, aber auch deren Kontinuität, verdeutlicht der Beitrag von Prof. Dr. Dr. Thiel zum Thema der Nutzungsuntersagung nach einer Nutzungsänderung (Anm. 2) mit einem Rückblick auf zahlreiche Besprechungen hierzu in den letzten acht Jahren in diesem PraxisReport.
Getragen wird der PraxisReport seit der ersten Ausgabe von einem festen Kreis von Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Letztere Gruppe möchte ich stellvertretend für alle hervorheben, die Monat für Monat zum Gelingen der Zeitschrift beitragen, und dafür meinen besonderen Dank aussprechen, nämlich die sechs Kolleginnen und Kollegen von der HSPV NRW (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW) bzw. der DHPol (Deutsche Hochschule der Polizei), auf die ich mich als Herausgeber über die letzten acht Jahre stets verlassen konnte, vor allem wenn „Not am Mann“ war.
Die personelle Kontinuität, die sich ja auch in der inhaltlichen Qualität der Beiträge ausdrückt, zeigt sich anschaulich darin, dass von den derzeit 24 Autorinnen und Autoren die Hälfte bereits seit der ersten Stunde dabei sind. Danke dafür und Danke an alle Kolleginnen und Kollegen für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mein Dank gilt aber natürlich auch – last but not least – dem Lektorat von juris, das mir immer hilfreich zur Seite stand. Vielen Dank dafür und auf weiterhin gute Zusammenarbeit.
Ihnen, verehrte Leserinnen und Leser, wünsche ich, dass Sie aus der Lektüre der Beiträge des juris PraxisReport Öffentliches Baurecht weiterhin Gewinn ziehen, sei es für die anwaltliche Beratung, die Rechtsfindung, die Verwaltung oder die akademische Lehre.
Prof. Dr. Johannes Handschumacher
Herausgeber