Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zur Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Stellung genommen.
Der Evaluationsfragebogen lässt sich nach Auffassung der BRAK nur in Teilen aus gesamtanwaltlicher Perspektive beantworten. Die vorliegende Stellungnahme beziehe sich daher lediglich auf die Fragen, die die anwaltliche Berufsausübung und die anwaltliche Selbstverwaltung an sich betreffen.
Weitere Informationen
Stellungnahme der BRAK Nr. 3/2021 v. 15.01.2021 (PDF, 158 KB)
Quelle: Pressemitteilung der BRAK v. 15.01.2021