- 04.06.2025
- Betriebs-Berater (BB)
Cyberrisiko E-Rechnung
Mit der Einführung der E-Rechnung vollendet das Umsatzsteuergesetz (UStG) einen Kurswechsel, der vor einigen Jahren noch nicht denkbar war. Einer der Autoren war Mitte bis Ende der 90er Jahre als Betriebsprüfer in Hessen eingesetzt. Zu dieser Zeit wurden Vorsteueransprüche rigoros versagt, wenn keine papierhafte Originalrechnung vorgelegt werden konnte. Akzeptiert wurden später aufwändig elektronisch signierte Dateien und, nach Wohlwollen des Prüfers, ausgedruckte unsignierte (PDF)-Dateien. Mit der Aufgabe des Vorrangs der papierhaften Rechnung zugunsten einer digitalen Rechnung vollzog das UStG zum 1.1.2025 nun eine Kehrtwende (s. BMF-Schreiben vom 15.10.2024) – mit Seiteneffekten. Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Cyberrisiken die Einführung der E-Rechnung mit sich bringt und wie denkbare Handlungsoptionen aussehen könnten. Auf die E-Rechnung im engeren Sinne und auf detaillierte technische Beschreibungen wird nicht eingegangen. Der Aufsatz wendet sich an alle Berufskolleginnen und -kollegen, welche die Geschäftsführung bzw. die erste und zweite Führungsebene in Unternehmen beraten oder die selbst die Eingangsrechnung für ihre Mandantschaft verbuchen und ggf. Zahlungsfreigabelisten vorbereiten.
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