- 24.06.2025
- Betriebs-Berater (BB)
Verschwiegenheitspflicht als vertragliche Nebenpflicht und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen i. S. d. § 2 Nr. 1b) GeschGehG
§ 2 Nr. 1b) GeschGehG verlangt in Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben vom Inhaber geheimer Informationen, diese aktiv durch “angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen” zu schützen. Neben Schutzvorkehrungen tatsächlicher Art kommen dafür auch vertragliche Vereinbarungen in Betracht. Die Verfasser untersuchen, inwieweit ein Schutz auch durch ungeschriebene vertragliche Nebenpflichten erfolgen kann, die nicht Teil des Synallagmas sind und sich gleichwohl nur an den anderen Vertragsteil richten.
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