- 03.07.2025
- Betriebs-Berater (BB)
Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten (“Negativzinsen”) in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN
Mit vier am 4.2.2025 verkündeten Urteilen (XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23, XI ZR 183/23) entschied der BGH, dass die von Banken in der Negativzinsphase für Einlagen auf Giro-, Spar- bzw. Tagesgeldkonten erhobenen Verwahrentgelte sowie die Gebühren für eine Ersatz-BankCard bzw. Ersatz-PIN unwirksam sind. Damit ist die rechtlich umstrittene Beurteilung der zu Grunde liegenden Klauseln letztinstanzlich geklärt. Dies dürfte betroffene Institute aufgrund von Rückforderungsansprüchen ihrer Kunden erheblich belasten. Vor diesem Hintergrund sind die Entscheidungsgründe im Lichte der aktuellen Diskussion zu würdigen und die Praxisfolgen aufzuzeigen.
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