- 18.12.2025
- Betriebs-Berater (BB)
Restwertberücksichtigung in der Bilanzierung
Nach dem Wortlaut des HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Basis der planmäßigen Abschreibung. In der Praxis werden konform zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wesentliche Restwerte bei der Ermittlung der Abschreibungsbasis in Abzug gebracht. Allerdings beschränkt sich die Berücksichtigung solcher Restwerte meist auf Schrottwerte bei Sachanlagen. Restwerte können jedoch auch z. B. bei Kunstgegenständen, Oldtimern oder Markenrechten erhebliche Beträge erreichen. Der nachfolgende Beitrag thematisiert am praxisrelevanten Fall der Bilanzierung von entgeltlich erworbenen Markenrechten erstmals, was neben Schrottwerten noch zu berücksichtigen ist und welche Obergrenze diesbezüglich zu beachten ist.
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