- 18.06.2025
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Wirtschaftsrecht
Klagebefugnis von Verbraucherverbänden wegen Verstoßes gegen DSGVO-Informationspflichten auf der Grundlage des Lauterkeitsrechts
Das Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen die Facebook Ireland Limited (inzwischen Meta Platforms Ireland Limited) beschäftigte seit fast einem Jahrzehnt die Gerichte. Das Verfahren betraf das auf der Internetplattform Facebook verfügbare „App-Zentrum“, in dem Drittanbieter Facebook-Nutzern Spiele zur Verfügung stellten. Der Verbraucherschutzverband beanstandete den Hinweis im Umfeld des „Jetzt-Spielen“-Buttons, dass der Nutzer durch das Anklicken des Buttons die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den betreffenden Drittanbieter akzeptiere. In diesem Vorgehen sah der Verband eine Verletzung datenschutzrechtlicher Informationspflichten, einen Verstoß gegen Lauterkeitsrecht sowie eine unangemessen benachteiligende und daher unwirksame AGB. Er klagte auf Unterlassung. In Streit stand zudem, ob der Verbraucherschutzverband überhaupt klagebefugt ist. Den Schlusspunkt des Verfahrens bildet nach zwei Vorlagen an den EuGH eine aktuelle BGH-Entscheidung, deren wichtigste Erkenntnisse im Folgenden dargestellt werden.
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