- 16.07.2025
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Steuerrecht
Kein gewerblicher Grundstückhandel bei einer Veräußerung von 13 Objekten im sechsten Jahr
Im Zusammenhang mit der häufig diskutierten Frage des „gewerblichen Grundstückshandels“ bzw. der Abgrenzung zwischen gewerblicher und vermögensverwaltender Tätigkeit bei der Veräußerung von Grundbesitz hat sich eine umfangreiche Kasuistik entwickelt. Der BFH hat diese kürzlich erweitert und entschieden, dass bei einer Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr ein gewerblicher Grundstückshandel verneint werden kann, sofern innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Erwerb weder Veräußerungen noch vorbereitende Maßnahmen erfolgt sind und besondere Umstände hinzutreten.
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