- 18.08.2025
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Betriebswirtschaft
Der neue Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachdem die ehemalige Ampelkoalition die nationale Transformation der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nicht mehr finalisieren konnte, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am 10.07.2025 einen neuen Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes (im Folgenden: RefE CSRD-UmsG) veröffentlicht. Gegenüber dem vorangegangenen Gesetzentwurf der ehemaligen Bundesregierung berücksichtigt der RefE bereits die aktuelle „Stop-the-Clock-Richtlinie“ und die geplante Anhebung des Schwellenwerts auf 1.000 Arbeitnehmer für die CSRD aus dem EU-Omnibus-Paket, während keine Anpassungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) enthalten sind. Der vorliegende Beitrag stellt zentrale Inhalte des RefE vor und würdigt ausgewählte Aspekte kritisch.
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