- 13.01.2026
- Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht (UVR)
Steuervorteile im Rahmen eines Erbprätendentenstreits
Steuervorteile im Rahmen eines Erbprätendentenstreits
Unter einem Erbprätendenten versteht man eine Person, die eine Erbenstellung für sich beansprucht. Streiten sich mehrere Erbprätendenten um die Erbenstellung, so kommt es oftmals zu einer Erbenfeststellungsklage, die auch als Erbprätendentenstreit bezeichnet wird. Ziel dieser Klage ist die verbindliche Klärung der Frage, wer tatsächlich Erbe geworden ist. Wird dieses Verfahren durch einen Vergleich beendet, in dem ein Erbprätendent von dem anderen eine Abfindung dafür erhält, dass er dessen Stellung als Erbe nicht mehr bestreitet, handelt es sich nach dem durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23.6.2017 erweiterten Tatbestand des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG bei der Abfindung um einen steuerpflichtigen Erwerb vom Erblasser. Auf diese Art und Weise wollte der Gesetzgeber eine durch die Rechtsprechung des BFH geschaffene Besteuerungslücke schließen. Diese Lücke besteht jetzt zwar nicht mehr, man fragt sich aber, welche Gestaltungsmöglichkeiten es im Falle eines Erbprätendentenstreits dennoch gibt. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang u.a. der Pflegefreibetrag des § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, der berücksichtigt werden kann, wenn der weichende Erbprätendent den Erblasser zu Lebzeiten im Alltag regelmäßig durch Hilfeleistungen unterstützt hat.
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