• 27.03.2026
  • Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht (UVR)

Entscheidungsjahr für die Erbschaftsteuer?

2026 wird verbreitet als Entscheidungsjahr für die Erbschaftsteuer gesehen. Viele Beobachter gehen davon aus, dass das BVerfG das anhängige Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 804/22 zu einer weitgehenden Korrektur des Erbschaftsteuerrechts nutzen wird. Zweifel erscheinen jedoch angebracht: Die verfassungsrechtlichen Beanstandungen des Erbschaftsteuer-Urteils des BVerfG aus dem Jahr 2014 sind vom Gesetzgeber nahezu wortlautgetreu umgesetzt worden. Bis zu einer Entscheidung des BVerfG über die besagte Verfassungsbeschwerde ist vorausschauende Planung gefordert.

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Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht (UVR)
Quelle: Fundstelle:
  • UVR 2026, 74-83
Autoren:
  • Karlheinz Konrad